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Supervision

Supervision ist ein umfangreiches Reflexions-, Arbeits- und Weiterentwicklungsinstrument, welches in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken ist. In vielen Arbeitsbereichen gehört die Durchführung von Supervision zu den Qualitätsmerkmalen.

Oftmals sind hochkomplexe Vorgänge in der Zusammenarbeit, der Leitung oder bei Kundenkontakten zu bewältigen. Jedes Zusammentreffen von Menschen findet auf vielen Ebenen statt. Supervision betrachtet diese Vorgänge und verhilft zu Lösungen und Weiterentwicklung. In der Supervision werden Ihnen keine Lösungen vorgegeben. Ergebnisse werden aufgrund der Fragestellungen oder Falldarstellungen gemeinsam erarbeitet und entstehen im Supervisionsprozess.

Systemische Arbeit mit Aufstellsystemen
Systemische Arbeit mit Aufstellsystemen

Formen und Settings für Supervision

> Einzelsupervision
> Leitungssupervision
> Teamsupervision
> Fallsupervision
> Supervision in der Gruppe

Einzelsupervision
Eine Einzelperson (beruflich oder privat) nutzt Supervision für sich zur (Beispiele):
- Stärkung von Leitungskompetenzen
- Situationsklärung
- Karriereplanung
- Psychohygiene

Teamsupervision
Ein oder mehrere Teams einer Institution/Einrichtung nutzen Supervision, zur (Beispiele):
- Klärung von Kommunikationsprozessen
- Weiterentwicklung der Zusammenarbeit
- Fallbesprechungen
- Standortfindung
- Perspektiventwicklung

Fallsupervision
Fallsupervision betrachtet anhand der Falldarstellung den Umgang mit Klienten, Kunden und betreuten Personen. Bisherige Handlungen und Verläufe werden dargestellt und Ideen für zukünftige Vorgehensweisen entwickelt. Z.B. werden die Kompetenzen der beteiligten Personen mit einbezogen.

Supervision in der Gruppe - Gruppensupervision
Teilnehmende aus verschiedenen Arbeitsbereichen oder ähnlichen Arbeitsbereichen unterschiedlicher Einrichtungen treffen sich zu Supervision. Z.B. treffen sich Leiterinnen und Leiter aus verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen zur Fallbesprechung. 

Bedingungen für Supervision

Supervision ist ein prozesshaftes Vorgehen. Mehrere aufeinanderfolgende Termine (Supervisionssitzungen) sind erforderlich.
Alle daran Beteiligte sollten kontinuierlich an allen Sitzungen teilnehmen können (Termin- und Urlaubsplanung!). Die Anwesenden sind die Richtigen!
Die in der Supervision genannten Namen, Fakten und Daten sind nur für die Bearbeitung in der Supervision zu verwenden. Gegenüber allen Nichtanwesenden ist Verschwiegenheit zu wahren (Schweigepflicht). Es kann sein, dass etwas aus der Supervision an anderer Stelle weiter verwendet werden soll. Dann ist dieses innerhalb der Supervision zu verabreden.

Der Supervisor als externer Berater ist völlig institutionsunabhängig. Somit ist gewährleistet, dass durch die Supervision weder Kontrolle (der Leitung) noch verstecktes administratives Handeln erfolgt.

Gegenseitiges Vertrauen ist eine wesentliche Grundlage für eine gelingende Arbeit in der Supervision.