Konflikt - Konfliktlösung

Sie suchen Rat in einem aktuellen Konflikt oder erleben ein Problem und finden keine Lösung?
"In jedem Problem liegt auch der Ansatz der Lösung." - Nach diesem Grundsatz erhalten sie Beratung zur Klärung, ganz gleich, ob Sie es erleben als inneren Konflikt (Sie können sich z.B. nicht entscheiden, welchen der unterschiedlichen Interesse in Ihnen Sie folgen möchten.) oder als äußeren Konflikt (Sie sind anderer Meinung als Andere und können keinen "gmeinsamen Nenner" finden, oder sind verstritten.).
Die Beratung in Konflikten erfolgt hauptsächlich im Gespräch unter Einbeziehung analytischer, systemischer oder konfrontativer Methoden.
Sie alleine oder als konflikthaft konträr zueinander Stehende erhalten in der Konfliktbearbeitung Gelegenheit, die Situation (das Problem, Ihre Sichtweise) darzustellen. Lösungsansätze werden im Verlauf des Beratungsprozesses entwickelt.
Der Umfang der Konfliktberatung hängt entscheidend davon ab, wie schnell Sie mit entstehenden Ergebnissen der Beratung zufrieden sind, Sie diese als hilfreich empfinden und diese umsetzen können.


Mediation

Mediation als spezielles Verfahren hilft, zu außergerichtlichen Einigen zu kommen. Mediation ist mit zwei Personen oder Personengruppen möglich. Durch Aussprechen der Positionen und Sichtweisen werden die strittigen Punkte dargestellt. An Lösungen wird gemeinsam gearbeitet. Der Mediator ist für die Gestaltung des Prozesses, nicht für die Inhalte und Lösungen zuständig. Es sollte so lange verhandelt (mediiert) werden, bis eine Einigung hergestellt ist, der alle Beteiligten zustimmen können.

Mediationsprozess

Voraussetzung ist die Bereitschaft der Streitenden, sich mit Hilfe eines "neutralen" Mediators einigen zu wollen. Für die Mediation wird eine verbindliche Vereinbarung verfasst (Termine, voraussichtlicher Umfang und ggf. Verlängerung, Ergebnisverfassung, Kostenteilung und Zahlung).
Klare Gesprächsregeln und Schritte zur Klärung werden eingeführt. Geäußertes muss für alle Beteiligten verstehbar sein. So muss evtl. das Verstandene wiedergegeben werden. Einigungsschritte und Ergebnisse werden festgehalten. Ist das Einverständnis von beiden Seiten hergestellt, kann die Mediation mit einem Einigungsbeschluss besiegelt werden.

Einsatzgebiete von Mediation (Beipiele)

- Paare vor/ im Trennungs-/ Scheidungsverfahren (Mediation dient als Grundlage für die Gerichtsverhandlung, erspart jedoch nicht das Gerichtsverfahren)
- Lösung von Nachbarschafts-Streitigkeiten
- Einigungsprozesse zwischen Eltern oder/ und Kindern (Familienmediation)
- Lösung innerbetrieblicher Konflikte oder zwischen verschiedenen Institutionen (z.B. Lieferant - Abnehmer)